Leihmeerschweinchen

In der Schweiz kam man wohl als erstes auf die Idee, Meerschweinchen zu verleihen, da dort die Einzelhaltung unter Strafe verboten ist. Ich habe diese Idee aufgegriffen, da ich das sehr gut finde, denn kein Meerschweinchen sollte in Einzelhaft sitzen müssen weil sein Partner verstorben ist und die Besitzer keinen neuen Partner anschaffen möchten, da sie irgendwann mit der Meerschweinchenhaltung aufhören möchten.

Ein Leihmeerschweinchen soll einem einsamen, älteren Schweinchen Gesellschaft leisten bis dies stirbt. Wollen die Besitzer dann mit der Meerschweinchenhaltung aufhören, können sie das Leihmeerschweinchen zu mir zurückbringen. Natürlich darf es auch behalten werden und einen neuen Partner bekommen. Ein einmal verliehenes Meerschweinchen wird nach Rückgabe nicht weiterverliehen sondern bekommt ein dauerhaftes Zuhause. Deshalb werden auch nur Babys und Jungtiere verliehen.

Wie funktioniert das genau?

Sie haben ein älteres Schweinchen, egal ob Weibchen, Bock (Männchen) oder Kastrat. Dieses Schweinchen bekommt Gesellschaft von einem Frühkastraten (es können bereits frühkastrierte Böckchen ausgesucht werden, bzw. kurz vor der nächsten Kastration auch unkastrierte Böckchen, die Sie dann drei Tage nach der Kastration, nach Wundheilung, abholen können). Je nachdem ob Sie ein männliches oder ein weibliches Meerschweinchen zu Hause haben, muss das Leihmeerschweinchen ganz jung oder kann schon etwas älter sein. Ich verleihe aber keine Tiere über 6 Monaten und jedes Tier nur ein mal, da es für Meerschweinchen nicht schön ist, sich ständig an neue Verhältnisse gewöhnen zu müssen. Ab einem Alter von 4-5 Jahren ist es den Tieren meiner Meinung nach nicht mehr zuzumuten.

Nach dem Tod Ihres Schweinchens entscheiden Sie, ob Sie das Leihmeerschweinchen behalten und ihm eine neue Partnerin/ein neuen Partner zugesellen, oder es zu mir zurückgeben ohne weitere Kosten. Allerdings muss das Leihmeerscheinchen bei der Rückgabe vollkommen gesund sein. Ansonsten behalte ich mir vor, das Tier nicht anzunehmen. Im Zweifelsfall gehen Sie bitte vor der Rückgabe zum Tierarzt.

Ich nehme nur Tiere bis zu einem Alter von 3 Jahren (vor dem Erreichen des 4. Lebensjahres) zurück, damit sie sich in ihrem neuen Zuhause noch gut einleben können.

Aber auch für Leihmeerschweinchen gelten die in den Abgabebedingungen genannten Mindestmaße von 1,40 m x 0,60 m auf einer Fläche für 2 Tiere. 

Warum müssen es Böckchen sein?

Da ich sowieso immer weniger Weibchen zu vermitteln habe als Böckchen ist es für mich anders nicht möglich. Ein kleiner Frühkastrat kann sowohl zu Weibchen als auch zu Böcken gesetzt werden.

Warum müssen es Babys sein?

Zu einem männlichen Meerschweinchen, egal ob kastriert oder nicht, muss man einen Frühkastraten bis 7-8 Wochen setzen, ansonsten könnte es Stress geben. Zu einem Weibchen darf das Leihmeerschweinchen auch etwas älter sein.

Warum ist eine Rückgabe nur bis zum 4. Lebensjahr möglich?

Da ich es mir vom Platz und von der Zeit nicht leisten kann, alle zurückgegebenen Leihmeerschweinchen dauerhaft zu behalten, möchte ich sie nach der Rückgabe in ein möglichst lebenslanges Zuhause vermitteln. Die Tiere verbringen aber erst einmal eine gewisse Zeit wieder bei mir bis sie ein neues Zuhause gefunden haben. Sie müssen sich also 2x neu einleben. Das ist Stress für die Tiere. Diesen Stress möchte ich keinem älteren Meerschweinchen antun. In einem Alter bis zum 4. Lebensjahr sind sie meiner Meinung nach noch gut in der Lage, diese Umzüge zu verkraften, je älter sie sind, desto schwerer wird es für sie. Wie sagt man so schön: „Einen alten Baum verpflanzt man nicht“.

Wenn Sie Interesse an einem Leihmeerschweinchen haben, rufen Sie mich bitte an.